Neumarkt-Sankt Veit (bis 1934 Neumarkt an der Rott) ist eine historische Stadt an der Rott im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn und bildet mit der Gemeinde Egglkofen die Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
6389 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84494
Vorwahl
08639
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neumarkt-Sankt Veit
Hauptstraße 1
84494 Neumarkt-Sankt Veit
2. Bürgerbüro Neumarkt-Sankt Veit
Rathausplatz 1
84494 Neumarkt-Sankt Veit
3. Finanzamt Landshut
Am Alten Viehmarkt 2
84034 Landshut
Gemeinde Neumarkt-Sankt Veit – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Neumarkt-Sankt Veit hat mit Beschluss vom 17.07.2024 den Bebauungsplan „Ost“ in der Fassung vom 17.07.2024 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wurde ortsüblich bekannt gemacht und der Bebauungsplan ist in Kraft getreten. Das Plangebiet liegt im Osten von Neumarkt-Sankt Veit, specifically zwischen der Richard-Wagner-Straße 8a und 12.
Zudem wurden zwei Wohnbauparzellen mit einer Größe von ca. 525 und 527 m2 im Rahmen des Einheimischen-Modells sowie im freien Verkauf angeboten. Der Kaufpreis im Einheimischen-Modell liegt bei 250 € pro m2 und kann je Kind um 10 € reduziert werden, während der Verkaufspreis im freien Verkauf bei 300 € pro m2 liegt. Beide Parzellen werden nur mit einer Bauverpflichtung von 5 Jahren Fertigstellung veräußert.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.